Jagdhaftpflicht
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mitversichert 3 anerkannte Jagdgebrauchshunde
Fairer Hinweis:
Für den Fall, dass eine Brauchbarkeitsprüfung oder eine den
Landesjagdgesetzen entsprechende gleichgestellte Prüfung
der einzelnen Zuchtverbände nicht abgelegt wurde, reicht es
der Bayerischen aus, wenn eine fach- und sachkundige Person (z.B. Kreisjägermeister, Hegeringsleiter) eine jagdliche
Leistung (z.B. Nachsuchen, Stöbern, Apportieren) des Hundes
beschreibt und bestätigt. Siehe AVB
6.1